Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen (insb. Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Lackveredelung und Versiegelungen), die von
Bock auf Glanz – Fahrzeugaufbereitung
Inhaber: Daniel Bock
Daisbachtalstraße 67
74915 Waibstadt
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge
- Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website oder in Flyern stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) anfordert und der Auftragnehmer dieses durch eine Terminbestätigung oder den Beginn der Arbeiten annimmt.
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Zeichnet sich während der Aufbereitung ein unvorhersehbarer Mehraufwand ab (z. B. extreme Verschmutzungen, Tierhaare, unvorhergesehene Lackdefekte), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab informieren. Der Mehraufwand wird nach Absprache gesondert berechnet.
3. Terminvereinbarung und Stornierung
- Vereinbarte Termine sind bindend.
- Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden.
- Bei verspäteter Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Übergabe des Fahrzeugs und Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers zu übergeben.
- Der Auftraggeber hat vor der Übergabe alle persönlichen Wertgegenstände, losen Gegenstände und Müll aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für den Verlust von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf bestehende Vorschäden (z. B. Steinschläge, Nachlackierungen, lose Teile, Elektronikprobleme, defekte Dichtungen oder empfindliche Materialien) unaufgefordert hinzuweisen.
5. Abnahme und Zahlungsbedingungen
- Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt unmittelbar bei der Rückgabe an den Auftraggeber. Offensichtliche Mängel müssen sofort reklamiert werden. Nach Verlassen des Betriebsgeländes gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß abgenommen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
- Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar bei der Abholung des Fahrzeugs in bar oder per EC-Karte (falls vor Ort verfügbar) zur Zahlung fällig. Eine Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
6. Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Schäden, die auf bereits bestehende Vorschäden zurückzuführen sind (z. B. abplatzender Lack bei der Hochdruckreinigung durch Vorschäden, sich lösende, spröde Dichtungen oder altersbedingte Materialermüdung), ist ausgeschlossen.
- Für Schäden am Motor oder an der Elektronik, die durch eine vom Kunden ausdrücklich gewünschte Motorwäsche entstehen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
7. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in seinen Besitz gelangten Fahrzeug des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
8. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Waibstadt).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.