Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bock auf Glanz – Fahrzeugaufbereitung & Fahrzeugpflege
Inhaber: Daniel Bock · Daisbachtalstraße. 67 - 74915 Waibstadt
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Angebote zwischen Bock auf Glanz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). [1]
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. [1, 2]
- Der Auftragnehmer betreibt die Fahrzeugaufbereitung im Nebenerwerb. Verträge werden im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG geschlossen; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 2 Vertragsschluss und Termine
- Angebote des Auftragnehmers (insb. im Internet, auf Flyern oder per WhatsApp) sind freibleibend und unverbindlich. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Richt- und Ab-Preise, die auf Fahrzeugen im normalen Pflegezustand basieren. [1, 2, 3, 4, 5]
- Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn das Fahrzeug vor Ort gemeinsam besichtigt wurde und beide Parteien ein schriftliches Übergabeprotokoll bzw. eine Auftragshandhabung mit einem vereinbarten Festpreis unterzeichnen.
- Vereinbarte Termine sind bindend. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht einhalten, muss er diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Absage behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Paketpreises in Rechnung zu stellen. [1]
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Pfandrecht
- Der finale Festpreis richtet sich nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad, dem Lackzustand und der Fahrzeuggröße und wird vor Arbeitsbeginn im Übergabeprotokoll fixiert.
- Die Vergütung ist sofort bei Fahrzeugabholung in bar (oder nach vorheriger Absprache per Sofortüberweisung) ohne Abzug fällig. Eine Herausgabe des Fahrzeugs auf Rechnung erfolgt im Nebengewerbe grundsätzlich nicht. [1, 2]
- Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in seinem Besitz befindlichen Fahrzeug des Auftraggebers zu. Das Fahrzeug kann bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden. [1, 2]
§ 4 Übergabe, Pufferzeiten und Standzeiten
- Der Auftraggeber wird vor Arbeitsbeginn ausdrücklich über die notwendigen verfahrensbedingten Standzeiten aufgeklärt.
- Bei Durchführung einer Polster-Nassreinigung (Paket 1 & Paket 5) muss das Fahrzeug zur vollständigen Durchtrocknung der Sitze über Nacht bzw. für die vereinbarte Dauer in der Halle verbleiben.
- Bei Auftrag des Ultimate 12-Monate Keramik-Schutzes (Paket 2, Option B) ist eine staub- und wettergeschützte Standzeit von zwingend 24 Stunden zur vollständigen Aushärtung der Komponenten erforderlich.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin abzuholen. Wird das Fahrzeug nicht spätestens 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin abgeholt, kann der Auftragnehmer eine Standgebühr von 15,– € pro Tag berechnen. [1, 2]
§ 5 Haftungsausschluss und Schadensersatz
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn alle losen Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Elektronik, lose Bauteile) vollständig aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für den Verlust oder die Beschädigung im Fahrzeug verbliebener Gegenstände wird keine Haftung übernommen. [1, 2]
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. [1]
- Spezifische Haftungsausschlüsse für die Aufbereitung:
- Lackarbeiten/Polieren: Für Schäden, die aufgrund von Vorschäden am Lack entstehen (z. B. altersbedingte Lackabplatzungen, bereits durchpolierte Klarlackschichten, nachlackierte Bauteile oder tief sitzende Steinschläge, die sich durch den Polierdruck lösen), wird keine Haftung übernommen, sofern diese im Übergabeprotokoll vermerkt waren oder trotz fachmännischer Prüfung nicht erkennbar waren. Tiefe Kratzer werden nur so weit abgemildert, wie es die verbleibende Klarlackdicke gefahrlos zulässt.
- Innenreinigung/Nasssaugen: Für Elektronikschäden, die durch das fachgerechte Einbringen von feuchten Reinigungsmitteln oder die Nutzung des Nasssaugers an bereits vorgeschädigten oder ungedichteten Schaltern/Bauteilen entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Lederreinigung: Die angebotene Lederpflege gilt ausschließlich für geschlossenes Glattleder. Für Alcantara, Wildleder, Rauleder oder Velours wird diese Leistung nicht angeboten. Für Verfärbungen oder Risse an bereits brüchigem, sprödem oder minderwertigem Altwert-Leder wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Waschplatz-Service / Überführungsfahrten
- Sofern ein Paket den Waschplatz-Service beinhaltet, überführt der Auftragnehmer das Fahrzeug auf eigener Achse zu einem professionellen, externen Waschplatz und zurück.
- Der Auftraggeber versichert, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe verkehrssicher, haftpflichtversichert und offiziell zugelassen ist.
- Für unvorhersehbare Schäden, die während der Reinigung auf dem externen Waschplatz oder in einer Waschanlage durch die dortigen Anlagenbetreiber oder deren Technik verursacht werden (z. B. fehlerhafte Bürstenführung, Abreißen lose sitzender Teile), haftet der Auftragnehmer nicht. In diesen Fällen sind Ansprüche direkt an den Betreiber der Waschanlage zu richten.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. [1, 2]